AGB und Nutzungsordnung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERMIETUNG UND EVENTS

1. Ausgabe des Materials, Zahlung des Mietpreises, Allgemeines

Die Vermietung unseres Equipments erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und ggf. gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Wassersportaktivitäten ist für alle Teilnehmer ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (z.B. Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen. Bei Fahrrädern und ähnlichen Fahrzeugen, empfehlen wir ausdrücklich das Tragen eines geeigneten Schutzhelms.

Sofern Rettungs- und Pannenmittel zur Verfügung gestellt werden, sind diese ausschließlich für den Gebrauch im Not- oder Pannenfall zu gebrauchen. Bei widerrechtlicher Benutzung wird eine Pauschale von 5 € erhoben zzgl. der Kosten für das verbrauchte Material.

Bei SUP und Bootsvermietung: Alle Teilnehmer müssen schwimmen können.

Mietpreis und ggf. Kaution sind im Voraus zu entrichten.

Zahlungsbedingungen: Des Gesamtpreis ist innerhalb 1 Woche ab Buchung fällig. Bei einem Gesamtpreis von mehr als 300 € haben Sie die Möglichkeit, 50% der Gesamtsumme innerhalb einer Woche und den Restbetrag bis spätestens 1 Woche vor Eventbeginn/Tourdatum zu zahlen. Bei Online-Buchungen ist der Gesamtpreis sofort mit der Buchung fällig.

Das gesamte ausgeliehene Equipment ist bis spätestens der lt. Buchung angegebenen Abgabezeit zurückzugeben – ausgenommen Buchungen über mehrere Tage. Bei verspäteter Rückgabe ist eine Aufwandspauschale von 20 € zu entrichten. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.

Den Anweisungen des Vermieters bzw. den für ihn tätigen Personen ist Folge zu leisten.

Für die Nutzung unserer Boote gilt die Sportbootvermietungsordnung – Binnen, die zur Einsicht ausliegt. Dazu gehört u. a. dass die höchstzulässige Personenzahl nicht überschritten wird.

Unser Equipment und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust (z. B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport – einschließlich Transport durch Dritte – oder mangelhafte Sicherung) haftet der Mieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Die Ruhr Abenteuer GmbH übernimmt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung Ihrer mitgebrachten Wertgegenstände wie beispielsweise Handys, Kameras oder Uhren. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10,00 € (auch bei der Nutzung der Boote zum Angeln) erhoben.

Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Anweisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten.

2. Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist der Konsum von hochprozentigen Alkoholen (über 15% Alkoholanteil) bei sämtlichen Events und Touren untersagt. Bei Events auf dem Wasser besteht absolutes Glasflaschenverbot. Ausnahmen sind durch die Ruhr Abenteuer GmbH zu genehmigen. Eine Materialausgabe an bereits vor Eventbeginn stark alkoholisierte Teilnehmer erfolgt nicht, der Eventpreis ist seitens des Mieters in vollem Umfang zu tragen.

Mit Zustandekommen der Buchung erklärt jeder Teilnehmer dass er keine berauschenden oder sonstigen, die geistige und körperliche Verfassung einschränkende Mittel, wie Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel und sonstige Drogen konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leidet, die eine Gefahr für die eigene Person und Gesundheit oder die anderer Personen darstellt.

Stege und Uferbereich sind nur nach Aufforderung zu betreten! Baden vom Ufer bzw. von den Stegen aus ist nicht gestattet, Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Seitens der Ruhr Abenteuer GmbH wird diesbezüglich keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.

Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot…) verantwortlich.

Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll sollten mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die Gelegezonen (einschließlich Schilfgürtel) und Seerosenflächen dürfen nicht befahren und beangelt werden. Zu Wehren und Fischereigeräten (Reusen) ist ein ausreichender Abstand zu halten.

3. Reservierungen, Stornierung

Wir bitten um Beachtung, dass die gebuchte Veranstaltung Draußen stattfindet. Mit Regen oder gelegentlichen Schauern muss also gerechnet werden. Dies ist kein Grund die gebuchte Tour abzusagen oder zu verschieben!

Bei angesagten Gewittern ist zu beachten, dass diese meist nur Regional auftreten und nach kurzer Zeit weiterziehen. In diesem Falle lässt sich eine Tour auch pausieren oder ggf. etwas später starten. Sollten Sie aufgrund von Wettermeldungen (Unwetterwarnungen, Gewittermeldungen etc.) Bedenken haben, gewähren wir, unter der Voraussetzung das wir die Meldung als realistische Gefahr einschätzen, kulanterweise eine einmalige kostenlose Verschiebung der Tour. Diese Verschiebung muss frühestens 2 Tage und spätestens am Vortag der Tour (bis 11:00 Uhr) bei uns telefonisch beantragt werden.

Sollten wir am Tourtag feststellen, dass die Tour aufgrund des Wetters nicht durchgeführt werden kann, nehmen wir unverzüglich Kontakt zu Ihnen auf.  Eine Stornierung der Tour aufgrund Witterungsbedingungen ist nicht möglich, jedoch können wir auch hier aus Kulanzgründen in den meisten Fällen eine Verschiebung der Tour anbieten.

Das Equipment kann im Voraus für ganze Tage oder einzelne Touren reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich bzw. mündlich gegen Anzahlung. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Reservierung schriftlich oder mündlich) zustande.

Da unsere Online Buchungen Freizeitveranstaltungen zu einem genau angegebenen Zeitpunkt
umfassen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 355  BGB ist für Tickets solcher Dienstleistungen ausgeschlossen. Ergänzend dazu gelten unsere Stornierungsbedingungen.

Eine Reservierungsbestätigung wird nach Eingang der Reservierung verschickt. Stundenweise Reservierungen sind aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Equipment für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. Vorschriften der Sportbootvermietordnung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unsachgemäßer Umgang mit den Booten, höhere Gewalt).

Reserviertes Equipment ist, soweit nicht anders vereinbart, bis 30 Minuten nach vertraglich geregeltem Tourbeginn abzuholen. Erfolgt bis dahin keine Abholung oder wird keine andere Vereinbarung getroffen, ist der Vermieter berechtigt die Boote anderweitig zu vermieten.

Sollte Ruhr-Abenteuer aufgrund des Wetters (Gewitter / Starkregen) das Event absagen müssen, wird der bereits geleistete Betrag auf ein späteres Eventdatum (innerhalb eines Jahres) angerechnet. Ruhr-Abenteuer wird sich rechtzeitig bemühen einen Ersatztermin zu finden. Sollte der Kunde auf Durchführung bestehen und dann kurzfristig absagen, bzw. wenn eine Durchführung dann nicht möglich ist, ist der Gesamtpreis des Events zu zahlen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Die Ruhr Abenteuer GmbH behält sich das Recht vor, bei Einzelbuchungen, diese aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ggf. auch kurzfristig abzusagen. 

Generell finden Events grundsätzlich statt, sofern nicht seitens der Fa. Ruhr-Abenteuer schriftlich oder telefonisch abgesagt wird.

Stornierungen (Onlinebuchungen bis 500€ Gesamtsumme) sind bis 2 Wochen vor Eventbeginn/Tourbeginn schriftlich oder per E-Mail kostenlos möglich. Stornierungen diese Art werden mit der ursprünglichen Zahlungsmethode zurückerstattet. Spätere Stornierungen werden ausschließlich als Wertgutschein abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet. Anderweitige Lösungen aus Kulanz behält sich die Ruhr Abenteuer GmbH dennoch vor. Bei Stornierungen bis 72 Std. vor Eventbeginn/Tourbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 20% des Gesamtpreises. Bis 48 Std. vor Eventbeginn/Tourbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 40% des Gesamtpreises. Stornierungen/Erstattungen weniger als 48 Std. vor Eventbeginn/Tourbeginn sind nur aus Kulanz möglich und liegen im Ermessen der Ruhr Abenteuer GmbH.

Stornierungen bei großen oder individuellen Buchungen (nach Angebot oder Onlinebuchungen über 500€ Gesamtsumme)

– bis 4 Wochen vor Eventbeginn kostenlos möglich

– bis 2 Wochen vor Eventbeginn sind 25% des Gesamtpreises zu zahlen

– bis 1 Woche vor Eventbeginn sind 50% des Gesamtpreises zu zahlen

– bei späteren Stornierungen sind 100% des Gesamtpreises zu zahlen

Einzelne Personen (max. 10% der bei Buchung gemeldeten TN) können bis 72 Std. vor Eventbeginn abgemeldet werden, solange sich die Anzahl der Boote nicht grundlegend ändert.

Ausnahme: Kombi-Angebote (z.B. Paddeln + Grillen) Bei Kombi-Angeboten kann die Abmeldung von Personen nur bis 3 Wochen vor dem Event erfolgen. Spätere Abmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Stornierungen / Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich, per Mail erfolgen.

4. Anerkennung der AGB

Mit dem Zustandekommen des Vertrags (siehe 3. Unterpunkt 1) und/oder Akzeptieren der AGB bei Onlinebuchung werden die Nutzungsordnung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.